Organisatorisches
zur Integration von ukrainischen Schülern in bayerischen Schulen
Den geflüchteten Kindern und Jugendlichen soll so rasch wie möglich nach ihrer Ankunft in Bayern die Möglichkeit zum Schulbesuch eröffnet werden. Auch wenn die gesetzliche Schulpflicht erst nach drei Monaten einsetzt, gibt es für die Kinder und Jugendlichen bereits vorher die Möglichkeit, ein schulisches Angebot zu besuchen, entweder in Form von „pädagogischen Willkommensgruppen“, besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen (z. B. Deutschklassen) oder im Regelunterricht. Erste Anlaufstation wird meistens die „Pädagogische Willkommensgruppe“ sein.
Pädagogische WillkommensgruppenPädagogische Willkommensgruppen bilden ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot, dessen konkrete Ausgestaltung von den örtlichen Gegebenheiten, aber auch von den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen abhängt. Die Gruppen sollen den geflüchteten jungen Leuten eine geregelte Struktur im Alltag mit festen Bezugspersonen geben und einen leichteren Einstieg ins Schulsystem ermöglichen. (siehe KM ...) |
|
Aufnahme in besondere Klassen oder Unterrichtsgruppen(z. B. Deutschklassen) in Abhängigkeit von den Kapazitätsgrenzen dieser Angebote. |
|
Aufnahme in eine Regelklasse bzw. den regulären Unterrichtggf. als Gastschüler (Voraussetzung: sichere Beherrschung der deutschen Sprache, Aufnahmeverfahren der jeweiligen Schulart). |
Informationen für Schulen |
|
|
|
Unterstützung für Flüchtlinge und Schulen |
|
|
Schon gesehen?
In der Kopfzeile der Internetseiten des Kultusministeriums findet sich der Button „weitere Sprachen.
Ein Klick auf diesen Button und auf die jeweilige Landesflagge übersetzt den Inhalt umgehend in die gewählte Landessprache.