Erklärung zur Barrierefreiheit
Bisherige Maßnahmen
Das Sachgebiet 40.1 der Regierung von Mittelfranken stellt Inhalte und Informationen Lehrkräften, Schulen und Schulämtern aus dem Mittelschulbereich zur Verfügung. Das Sachgebiet ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Sie erreichen Einstellungen zur Barrierefreiheit über das Symbol in der linken unteren Ecke Ihres Bildschirms.
Folgende technischen Möglichkeiten wurden eingebunden:
Schriftgröße anpassen
Zeichenabstand verändern
Farben umkehren
Graue Farbtöne
Links hervorheben
Mauszeiger vergrößern
Text laut vorlesen
Sprache zu Text
Nicht barrierefreie Inhalte
Im Rahmen der aktuellen Neugestaltung der Website werden entsprechende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt. Diese beziehen sich vor allem auf den Bereich der Gestaltung des Contents.
Kontaktangaben
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 40.1
Schloßstraße 15
91522 Ansbach
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV